Anfang Dezember wurde erneut eine Person aus Burundi, die in der Schweiz Asyl beantragt hatte,
ausgeschafft – dieses Mal aus dem Kanton St. Gallen. Weitere abgewiesene Asylsuchende aus Burundi
leben auch im Kanton Aargau seit Wochen in Angst vor der Verhaftung und einer Rückführung in ein
Land, in dem ihnen Verfolgung, Folter und im schlimmsten Fall der Tod drohen.
UN-Expertinnen und -Experten berichten seit Längerem von einem deutlichen Anstieg schwerer
Menschenrechtsverletzungen in Burundi. Dokumentiert werden zahlreiche Fälle von sexueller
Gewalt, Verschwindenlassen, Folter, willkürlichen Festnahmen und aussergerichtlichen
Hinrichtungen – mehrheitlich durch staatliche Akteure oder ihnen nahestehende Milizen, in einem
Klima weitgehender Straflosigkeit. Internationale Berichte sprechen von einer zunehmenden
angespannten Lage im Kontext von Wahlen und einer weiter eingeschränkten Zivilgesellschaft.
Die betroffenen burundischen Asylsuchenden in der Schweiz sind keine anonymen Zahlen. Viele
engagieren sich in Beschäftigungsprogrammen, lernen Deutsch und würden gerne eine Arbeit
annehmen, hätten sie die dafür notwendige Bewilligung.
Unter den Betroffenen aus dem Aargau sind auch junge Frauen, die sich weigerten, sich für die
Propaganda der Regierung instrumentalisieren zu lassen oder deren Eltern verschwunden sind. Für
sie stellt eine Rückkehr nach Burundi, ein besonders hohes Risiko von Repression und Gewalt dar.
Gleichzeitig sind Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und beim UNO-Ausschuss
gegen Folter hängig. In einzelnen Dossiers haben internationale Instanzen vorsorgliche
Massnahmen angeordnet, weil sie ein ernsthaftes Risiko schwerer Rechtsverletzungen im Falle einer
Rückführung sehen. Dennoch erhalten burundische Asylsuchende in der Schweiz seit rund drei
Jahren fast durchwegs ablehnende Asylentscheide und Wegweisungsverfügungen. Dies, obwohl
internationale Organisationen die Menschenrechtslage in Burundi weiterhin für höchst
besorgniserregend einstufen.
Die jüngste Ausschaffung aus der Ostschweiz macht deutlich, dass die bestehenden
Wegweisungsverfügungen nun konsequent vollzogen werden. Das Staatssekretariat für Migration
verbucht solche Rückführungen als Erfolge und meint offensichtlich mit dieser Rhetorik gegen den
Rechtspopulismus anzukommen. Wer aber die Narrative und Rezepte der Ausgrenzung und
Fremdenfeindlichkeit übernimmt, grenzt sich nicht ab, sondern macht sich zum Steigbügelhalter. Für
die betroffenen Menschen bedeuten diese Massnahmen hingegen ein Leben in permanenter Angst
vor Verhaftung, Ausschaffungshaft und einem Rückflug in eine ungewisse und potenziell
lebensgefährliche Zukunft.
Das Netzwerk Asyl Aargau ruft zusammen mit anderen asylpolitischen Organisationen das
Staatssekretariat für Migration und die zuständigen kantonalen Behörden dazu auf, von
Ausschaffungen nach Burundi abzusehen.